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Jemeniten klagten gegen US-Drohnenangriffe aus Ramstein – Verfassungsgericht weist Beschwerde ab

Jemeniten klagten gegen US-Drohnenangriffe aus Ramstein – Verfassungsgericht weist Beschwerde ab
Deutschland muss nichts gegen US-Drohnenangriffe im Jemen tun, für die der Stützpunkt Ramstein in Rheinland-Pfalz genutzt wird. Das Bundesverfassungsgericht wies eine Beschwerde von zwei Männern aus dem Jemen zurück.

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