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Justiz kann Qualität der Öffentlich-Rechtlichen prüfen: Vielfalt ist für den Rundfunk mehr als ein Auftrag

Justiz kann Qualität der Öffentlich-Rechtlichen prüfen: Vielfalt ist für den Rundfunk mehr als ein Auftrag
Der Rundfunkbeitrag ist verfassungswidrig, wenn das Programm dauerhaft politisch einseitig wird. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden – und die Latte für Verstöße hoch gelegt. Eine Analyse.
Der Tagesspiegel
vor etwa 15 Stunden
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