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Missachtete Gefahr: Bürgergeld-Sanktionen treffen Zehntausende Kinder

Während über „faule Bürgergeldempfänger“ gestritten wird, trifft jeder dritte Sanktionsbescheid auch Minderjährige. Was politisch als „Anreiz“ verkauft wird, bedeutet für diese real: weniger Essen, weniger Wärme – und weniger Chancen In fast jedem dritten sanktionierten Bürgergeldhaushalt lebt mindestens ein Kind – und genau diese Kinder geraten in der aktuellen Debatte fast vollständig aus dem Blick.Zum Verständnis: Sobald ein Kind im Haushalt ist, werden Kindergeld und vorhandene Unterhaltszahlungen dem Bürgergeld angerechnet. Das Kind erhält dabei nur den Regelsatz des Bürgergeldes für Heranwachsende. Die Berechnungen haben zugleich Auswirkungen auf den Gesamthaushalt: Unterhalt etwa wird dem Kind bis zur Höhe des Kindergeldes angerechnet – liegt er darüber, wird der Überschuss mit dem Bürgergeld-Anspruch der Eltern verrechnet. Sanktionen verringern hier gleichzeitig das zur Verfügung stehende Geld.Die neue Grundsicherung plant nun zusätzliLesen Sie mehr in der aktuellen Ausgabe des Freitag.

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