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Nur noch „rechtsextremer Verdachtsfall“: Verfassungsschutz stellt neue AfD-Einstufung bis Gerichtsentscheid zurück

Nur noch „rechtsextremer Verdachtsfall“: Verfassungsschutz stellt neue AfD-Einstufung bis Gerichtsentscheid zurück
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) wird die AfD bis zum Abschluss eines von der Partei angestrengten Gerichtsverfahrens nur als „rechtsextremen Verdachtsfall“ und nicht als „gesichert rechtsextreme“ Partei behandeln.

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