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Bundesverfassungsgericht: Karlsruhe verteidigt die Kirchen

Bundesverfassungsgericht: Karlsruhe verteidigt die Kirchen
Katholische und evangelische Arbeitgeber dürfen von Mitarbeitern unter bestimmten Umständen eine Konfessionszugehörigkeit verlangen. Aber das Bundesverfassungsgericht engt den Spielraum beim kirchlichen Arbeitsrecht ein.

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