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Rechtsaußen-Jurist darf zu Recht nicht ins Referendariat

Rechtsaußen-Jurist darf zu Recht nicht ins Referendariat
Wegen menschenverachtender Texte und der Mitgliedschaft in zwei rechtsextremen Organisationen wurde ein Jurist nicht zum Referendariat zugelassen. Richtig so, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

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