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Beim Kaffeetrinken auf Arbeit verschluckt: Gericht sieht das als Arbeitsunfall

Beim Kaffeetrinken auf Arbeit verschluckt: Gericht sieht das als Arbeitsunfall
Wenn ein Arbeitnehmer sich beim Kaffeetrinken verschluckt und infolgedessen stürzt, kann das im Einzelfall einen Arbeitsunfall darstellen. Das entschied das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt in Halle in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. (L 6 U 45/23)

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