cupure logo
gegenirankriegdeutschlandwillmerzisraelneueputinberlin

Beim Kaffeetrinken verschluckt: Gericht sieht das als Arbeitsunfall

Beim Kaffeetrinken verschluckt: Gericht sieht das als Arbeitsunfall
Wenn ein Arbeitnehmer sich beim Kaffeetrinken verschluckt und dabei stürzt, kann das einen Arbeitsunfall darstellen. Das entschied das Landessozialgericht zugunsten eines klagenden Vorarbeiters.

Kommentare

Ähnliche Nachrichten

Aktuelle Nachrichten