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Bundessozialgericht prüft Unfallschutz bei Sturz von Kliniktoilette

Bundessozialgericht prüft Unfallschutz bei Sturz von Kliniktoilette
Das Bundessozialgericht in Kassel prüft am Dienstag (10.00 Uhr), ob ein Sturz von der Toilette während einer Krankenhausbehandlung dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegt. Die klagende Patientin aus Berlin wurde in der Schlaganfallstation eines Krankenhauses behandelt. Am Unfalltag begleitete ein Pfleger sie zwar ins Badezimmer, verließ dann aber den Raum, als die Patientin auf der Toilette saß. (Az.: B 2 U 6/23 R)

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