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Compact-Verbotsverfahren: So begründet das Bundesverwaltungsgericht seine Entscheidung

Compact-Verbotsverfahren: So begründet das Bundesverwaltungsgericht seine Entscheidung
Das »Compact«-Magazin darf weiter erscheinen. Die verfassungswidrigen Aktivitäten seien nicht »prägend«, urteilt das Gericht, viele Äußerungen »zulässige Kritik«. »Compact«-Chef Elsässer jubelt – und denkt auch an die AfD.

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