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EU-Verordnung erlaubt „Marmelade“-Bezeichnung für Fruchtaufstriche
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EU-Verordnung erlaubt „Marmelade“-Bezeichnung für Fruchtaufstriche

Eine neue EU-Verordnung erlaubt die Bezeichnung „Marmelade“ für Fruchtaufstriche und beendet Namensunsicherheiten. Die Regelung soll auch für mehr Klarheit bei Honigherkünften sorgen.

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