Deutsches Gericht erlaubt Verfassungsschutz die Beobachtung der AfD
Der bayerische Verfassungsschutz darf die AfD weiter beobachten. Das Verwaltungsgericht lehnte einen Eilantrag der Partei ab, die Überwachung zu stoppen.
Der bayerische Verfassungsschutz darf die AfD weiter beobachten. Das Verwaltungsgericht lehnte einen Eilantrag der Partei ab, die Überwachung zu stoppen.