Türkischer Hochschulrat begrenzt Gebührenerhöhungen an Privatuniversitäten auf 25%
Der türkische Hochschulrat (YÖK) hat eine Obergrenze von 25% für Studiengebührenerhöhungen an Privatuniversitäten für Studierende außerhalb der Vorbereitungs- und ersten Studienjahre festgelegt. Verstöße werden geahndet.



