Türkei: 430-Euro-Zollfreigrenze gilt nicht für persönliche Kleidung
Laut türkischem Handelsministerium ist Kleidung für den persönlichen Gebrauch von Reisenden von der 430-Euro-Grenze ausgenommen. Sie gilt für Geschenke außerhalb der Freigrenze für persönliche Gegenstände; für Reisende unter 15 Jahren beträgt sie 150 Euro.



