Türkisches Oberstes Gericht: Einen Polizisten als „Schakal“ zu bezeichnen, ist keine Beleidigung
Das türkische Kassationsgericht hob eine Verurteilung wegen Beleidigung auf, nachdem der Angeklagte einen Polizisten als „Schakal“ bezeichnet hatte. Das Wort erfülle nicht die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale einer Beleidigung.



