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Abzüge bei Versicherungen unzulässig: Kunden können jetzt Geld zurück erhalten

Abzüge bei Versicherungen unzulässig: Kunden können jetzt Geld zurück erhalten
Das Oberlandesgericht Koblenz hat geurteilt: Die Stornoabzüge der Debeka Lebensversicherung sind unzulässig. Betroffene Kunden können nun auf Rückzahlungen hoffen.

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