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Auch wenn Energiekosten nicht sinken: Vermieter darf neue Heizung auf Mieter umlegen

Auch wenn Energiekosten nicht sinken: Vermieter darf neue Heizung auf Mieter umlegen
Der Bundesgerichtshof erlaubt Vermietern, bei einem Heizungsaustausch die Miete zu erhöhen, selbst wenn die Energiekosten nicht sinken. Eine Entscheidung, die Mieter und Vermieter gleichermaßen betrifft.

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