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Dienstwagen-Regel bei Beamten: Nur für Bürgermeister gibt es eine Ausnahme

Dienstwagen-Regel bei Beamten: Nur für Bürgermeister gibt es eine Ausnahme
Bürgermeister dürfen ihren Dienstwagen auch privat nutzen, ein Privileg, das andere Beamte nicht haben. In Baden-Württemberg ist das rechtlich geregelt, aber auch an klare Auflagen gebunden.

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