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Polizei darf laut BGH auch unter Zwang Handys per Fingerabdruck entsperren

Polizei darf laut BGH auch unter Zwang Handys per Fingerabdruck entsperren
Der Bundesgerichtshof hat klargestellt: Die Polizei darf einen Finger unter Zwang aufs Mobiltelefon legen, um Zugang auf dort gespeicherte Daten zu bekommen.

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