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Staatstrojaner: Spionagesoftware darf kein Allzweckwerkzeug sein

Staatstrojaner: Spionagesoftware darf kein Allzweckwerkzeug sein
Ermittlungsbehörden haben den Staatstrojaner stillschweigend immer breiter angewendet. Das Bundesverfassungsgericht setzt nun klare Grenzen. Das schützt uns alle.

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