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Steuerabzug: Diese 4.800 Euro sollten Sie sich nicht entgehen lassen

Steuerabzug: Diese 4.800 Euro sollten Sie sich nicht entgehen lassen
Ein Teil der Kosten für Kinderbetreuung lässt sich von der Steuer absetzen. Sonderausgaben von bis zu 4.800 Euro pro Kind sind ab 2025 abzugsfähig.

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