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Urteil: Smartphone-Aufnahmen des Tagesgeschehens genießen Urheberrechtsschutz

Urteil:  Smartphone-Aufnahmen des Tagesgeschehens genießen Urheberrechtsschutz
Handy-Videos etwa von Naturkatastrophen haben zwar keinen filmischen Charakter, genießen als Laufbilder laut einem Urteil aber urheberrechtlichen Schutz.

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