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Witwerrente trotz kurzer Ehe: Gericht erkennt Liebe vor Krankheit an

Ehen, die kürzer als ein Jahr dauern, führen laut Rentenrecht meist nicht zu einem Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente. Die gesetzliche Vermutung: Es liegt eine Versorgungsehe vor – also eine Heirat, die primär zur Absicherung im Krankheits- oder Sterbefall dient. Doch ein aktueller Fall aus Stuttgart zeigt, dass es Ausnahmen geben kann.

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