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Französisches Gericht erkennt Brustkrebs einer Flugbegleiterin als Berufskrankheit an
La croix

Französisches Gericht erkennt Brustkrebs einer Flugbegleiterin als Berufskrankheit an

Ein französisches Gericht hat erstmals einen Brustkrebsfall einer Flugbegleiterin als Berufskrankheit anerkannt. Nachtarbeit und die Exposition gegenüber Strahlung und Passivrauchen wurden als Ursachen genannt.

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