Französisches Gericht erkennt Brustkrebs einer Flugbegleiterin als Berufskrankheit an
Ein französisches Gericht hat Brustkrebs einer ehemaligen Air-France-Flugbegleiterin als Berufskrankheit anerkannt. Nachtarbeit und Passivrauchen wurden als Ursachen genannt. Das Urteil könnte weitere Klagen in der Luftfahrtindustrie ermöglichen.



