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Schon der Anschein von Befangenheit genügt, um gegen Art. 6 EMRK zu verstoßen

Schon der Anschein von Befangenheit genügt, um gegen Art. 6 EMRK zu verstoßen
Im Schatten des NPD-Verbotsverfahrens „liberalisierte“ der Bundestag die Regeln zur Befangenheit von Verfassungsrichtern. Ein Fehler, wie der Fall Brosius-Gersdorf zeigt – schreibt WELT-Kolumnist Peter Gauweiler.

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