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Auch Einzelpersonen im Fokus: Verfassungsschutz überprüfte Förderungsanträge von 1250 NGOs

Auch Einzelpersonen im Fokus: Verfassungsschutz überprüfte Förderungsanträge von 1250 NGOs
Nichtregierungsorganisationen und Einzelpersonen, die sich für die Gesellschaft einsetzen, können staatliche Förderung beantragen. Dafür gibt es allerdings Vorgaben. Die überprüft auch der Verfassungsschutz. Auf Anfrage der Linken kommt heraus, dass die Zahl der Prüffälle zuletzt enorm ansteigt.

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