Deutscher Bundestag beschließt härtere Strafen für den Einsatz von K.-o.-Tropfen bei Straftaten
Der Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, das härtere Strafen für den Einsatz von K.-o.-Tropfen zur Erleichterung von Sexualstraftaten oder Raub vorsieht. Die Substanzen werden im Strafgesetzbuch als gefährliche Mittel eingestuft.



