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Bundesverfassungsgericht | Gängige Polizeipraxis bei Abschiebungen ist rechtswidrig

Bundesverfassungsgericht | Gängige Polizeipraxis bei Abschiebungen ist rechtswidrig
Asylunterkünfte müssen von der Polizei wie Wohnraum behandelt werden – auch dort gelten laut Karlsruhe Grundrechte

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