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Causa Julia Ruhs: An die Rundfunkfreiheit darf keiner ran, auch nicht Carsten Linnemann

Causa Julia Ruhs: An die Rundfunkfreiheit darf keiner ran, auch nicht Carsten Linnemann
Carsten Linnemann will „Druck“ auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausüben. Dabei hat der NDR in der Causa Julia Ruhs eine normale Personalentscheidung getroffen. Warum der CDU-Generalsekretär Nachhilfe in Verfassungsrecht braucht Zwei Buchstaben, einmal Enter, zweimal klicken – so lange dauert es, bis man im Internet den Artikel 5 des Grundgesetzes findet. Carsten Linnemann, Generalsekretär der CDU, sollte diesen Weg dringend mal wieder auf sich nehmen. Da würde er nämlich erstaunliches zu lesen finden; Absatz 1, Satz 2 zum Beispiel: „Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.“ Soll heißen: An die Rundfunkfreiheit darf keiner ran, auch nicht Carsten Linnemann.Der sieht das offenbar anders. Carsten Linnemann will „Druck“ auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausüben. Weil der NDR entschied, dass die von ihm produzierten Ausgaben der Sendung Klar nicht mehr von Julia Ruhs moderiert werden soLesen Sie mehr in der aktuellen Ausgabe des Freitag.

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