Deutsches Gericht: AfD-Mitgliedschaft kann zum Entzug von Waffenbesitzkarten führen
Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat entschieden, dass die Mitgliedschaft in der AfD ein Grund für den Widerruf von Waffenbesitzkarten sein kann. Die Richter stellten klar, dass AfD-Mitglieder ihre Erlaubnis zum Besitz von Schusswaffen verlieren können.



