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Bundesjustizministerin schlägt Verlängerung der Verjährungsfrist für Vergewaltigung vor
Neues Deutschland

Bundesjustizministerin schlägt Verlängerung der Verjährungsfrist für Vergewaltigung vor

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will Sexualstrafrecht ändern: Verjährungsfrist für Vergewaltigung von 5 auf 20 Jahre verlängern. Sie unterstützt auch die Neudefinition von Konsens, die ein explizites 'Ja' für sexuelle Handlungen erfordert.

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