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Die auffällige Zurückhaltung des Bundesamts für Migration bei Falschangaben im Asylverfahren

Die auffällige Zurückhaltung des Bundesamts für Migration bei Falschangaben im Asylverfahren
Über Jahre sind Täuschungen im Asylverfahren, abgesehen von der Vorlage gefälschter Dokumente, nicht strafbar. Anfang 2024 wird diese Rechtslücke geschlossen. Aber seither wird das verschärfte Gesetz kaum angewendet. Wie begründet die zuständige Behörde das?

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