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„Die Demonstrationsfreiheit gilt auch für scheußliche Meinungen“

„Die Demonstrationsfreiheit gilt auch für scheußliche Meinungen“
Am Jahrestag des Massakers vom 7. Oktober findet eine Demonstration mit erwarteten israelfeindlichen Parolen statt. Trotz Kritik schützt das Grundgesetz auch inakzeptable Meinungen. „Das sind wir der Demokratie schuldig“, sagt Volker Boehme-Neßler.

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