Justizministerium erklärt Verbot von Handfeuerwaffenverkäufen an 18- bis 20-Jährige für verfassungswidrig
Das Justizministerium hat ein bundesweites Verbot von Handfeuerwaffenverkäufen an 18- bis 20-Jährige für verfassungswidrig erklärt und wird es nicht durchsetzen. Die Entscheidung basiert auf einem Rechtsgutachten, das zu dem Schluss kommt, dass die Einschränkung gegen den Zweiten Verfassungszusatz verstößt.



