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Justizministerium erklärt Verbot von Handfeuerwaffenverkäufen an 18- bis 20-Jährige für verfassungswidrig

Das Justizministerium hat ein bundesweites Verbot von Handfeuerwaffenverkäufen an 18- bis 20-Jährige für verfassungswidrig erklärt und wird es nicht durchsetzen. Die Entscheidung basiert auf einem Rechtsgutachten, das zu dem Schluss kommt, dass die Einschränkung gegen den Zweiten Verfassungszusatz verstößt.

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