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Sozialgericht erklärt Ausschluss von Leistungen für Asylbewerber für rechtswidrig

Sozialgericht erklärt Ausschluss von Leistungen für Asylbewerber für rechtswidrig
Das Hamburger Sozialgericht hat Leistungsausschlüsse für Flüchtlinge vorläufig aufgehoben. Die Antragsteller haben damit bis auf Weiteres wieder Anspruch auf die normalen Leistungen für Asylbewerber.

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