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Spektakuläres Urteil in Karlsruhe: Der jahrelange Kampf gegen Bürgergeld-Sanktionen

Spektakuläres Urteil in Karlsruhe: Der jahrelange Kampf gegen Bürgergeld-Sanktionen
Das Bürgergeld darf das Existenzminimum nicht unterschreiten – so das Bundesverfassungsgericht 2010. Bis zu der Entscheidung war es ein langer, juristischer Kampf Einfach nur zu sagen: „Es verhungert ja keiner in unserm Land“, reicht nicht. Menschen in diesem Land müssen nicht dahinvegetieren. Niemand muss in seiner Wohnung frieren oder mit zu wenig materiellen Gütern versorgt sein, die für ein würdevolles Leben notwendig sind. Zumindest theoretisch.Ein solches Leben steht laut dem höchsten Gericht auch Erwerbslosen zu. So erklärte es das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) explizit am 9. Februar 2010. Das Gericht leitete dieses Grundrecht aus der verfassungsrechtlich verankerten Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip ab, also Art. 1 Abs. 1 und Art. 20 Abs. 1 Grundgesetz. Dabei müsse neben der physischen Existenz auch ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischLesen Sie mehr in der aktuellen Ausgabe des Freitag.

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