Türkischer Hochschulrat verlängert Aufenthaltserlaubnisse für internationale Absolventen
Der türkische Hochschulrat (YÖK) hat neue Regelungen angekündigt, die es internationalen Absolventen unter bestimmten Bedingungen ermöglichen, ihre kurzfristigen Aufenthaltserlaubnisse um bis zu zwei Jahre zu verlängern. Ziel ist die Förderung von weiterführenden Studien und qualifizierter Beschäftigung.



