cupure logo

Urteil aus Kassel – Bei der Grundrente zählt auch das Einkommen des Ehepartners

Urteil aus Kassel – Bei der Grundrente zählt auch das Einkommen des Ehepartners
Wer lange arbeitet und wenig verdient, kann später Grundrente erhalten. Verdient der Ehepartner aber gut, wird das Einkommen auf die Grundrente angerechnet. Das BSG entschied, dass dies zulässig ist – anders als bei unverheirateten Paaren.

Kommentare

Ähnliche Nachrichten

Politische Nachrichten