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Urteil zu Spähsoftware: Karlsruhe: Einsatz von „Staatstrojanern“ nur bei schweren Straftaten zulässig

Urteil zu Spähsoftware: Karlsruhe: Einsatz von „Staatstrojanern“ nur bei schweren Straftaten zulässig
Im Jahr 2018 wurde Verfassungsbeschwerde eingelegt – jetzt hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Es bestätigt weitgehend die geltende Rechtslage.
Frankfurter Allgemeine
vor etwa 4 Stunden
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