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Eltern müssen Rentenpunkte für Zeiten der Kindererziehung beantragen
Rheinische Post

Eltern müssen Rentenpunkte für Zeiten der Kindererziehung beantragen

Eltern, die ihre Arbeit für die Kinderbetreuung reduziert haben, können Anspruch auf Rentenpunkte haben. Diese werden nicht automatisch angerechnet und müssen bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden.

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