Türkisches Gericht entscheidet: Wochenenden werden nicht auf Jahresurlaub angerechnet
Das türkische Kassationsgericht hat entschieden, dass Wochenendtage, die in den Jahresurlaub fallen, nicht vom Urlaubsanspruch abgezogen werden dürfen. Dies stellt sicher, dass Arbeitnehmer ihren vollen Urlaubsanspruch erhalten.



