SPK hebt Obergrenze für Aktienrückkäufe von Unternehmen auf
Die Kapitalmarktaufsicht der Türkei (SPK) hat die Obergrenze für den Gesamtwert von Aktienrückkäufen durch Unternehmen bis auf Weiteres aufgehoben.
Die Kapitalmarktaufsicht der Türkei (SPK) hat die Obergrenze für den Gesamtwert von Aktienrückkäufen durch Unternehmen bis auf Weiteres aufgehoben.