Türkei verhängt hohe Geldstrafen gegen Einzelhändler, die ausgestellte Waren nicht verkaufen
Das türkische Handelsministerium erhöht die Strafen für Unternehmen, die ausgestellte Waren ohne triftigen Grund nicht verkaufen. Zuwiderhandelnde müssen mit Verwaltungsstrafen von 10 % des Verkaufspreises rechnen, mindestens jedoch 3.973 Lira.



