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Türkei verlängert Frist zur Anpassung des Gesellschaftskapitals bis zum 31. Dezember 2027
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Türkei verlängert Frist zur Anpassung des Gesellschaftskapitals bis zum 31. Dezember 2027

Das türkische Handelsministerium hat die Frist für Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung verlängert, ihr Kapital auf die neuen gesetzlichen Mindestbeträge anzuheben. Sie läuft nun bis zum 31. Dezember 2027.

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