cupure logo
demmitmit dem

Rundfunk: Einbetten nur einvernehmlich

Rundfunk: Einbetten nur einvernehmlich
Die Streamingplattform Joyn darf nicht einfach Inhalte von ARD und ZDF übertragen, bestätigt das Landgericht München. Offen bleibt, wie Öffentlich-Rechtliche und Privatsender künftig kooperieren sollen.

Notizie sulla rivista