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Urteil des Verwaltungsgerichtshofs: Personenschützer hetzt gegen Charlotte Knobloch – und darf im Polizeidienst bleiben

Urteil des Verwaltungsgerichtshofs: Personenschützer hetzt gegen Charlotte Knobloch – und darf im Polizeidienst bleiben
Der Beamte verunglimpfte in Chats mit unflätigen antisemitischen Äußerungen die Menschen, die er beschützen sollte. Das Polizeipräsidium wollte den 45-Jährigen loswerden, scheitert aber vor Gericht.

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