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„Höchstpersönlich konfrontieren“: Die Demo zum Privathaus des Rheinmetall-Chefs gehört verboten!

Mit dem Recht auf Versammlungsfreiheit ist diese Demonstration nicht mehr zu begründen: Der Aufmarsch vor dem Privathaus des Rheinmetall-Chefs darf gar nicht erst stattfinden. Schon die Ankündigung ist als Drohung zu verstehen.

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