Französisches Gericht ordnet Anerkennung ausländischer Leihmutterschaftsurteile an
Frankreichs Oberstes Gericht hat entschieden, dass ausländische Urteile zur Elternschaft für durch Leihmutterschaft geborene Kinder anerkannt werden müssen. Dies betrifft französische Staatsbürger, die im Ausland Leihmutterschaft in Anspruch nahmen.



