Türkisches Oberstes Gericht: Ansprüche auf Schmuck können vor Rechtskraft der Scheidung vollstreckt werden
Der türkische Kassationsgerichtshof entschied, dass gerichtlich zugesprochene Ansprüche auf Hochzeitsschmuck vollstreckt werden können, bevor das Scheidungsurteil rechtskräftig ist. Auch damit verbundene Gerichtskosten können im Wege der Zwangsvollstreckung geltend gemacht werden.



